Detailergebnis zu DOK-Nr. 45833
Vergleich des Verkehrsordnungsrechts in Europa - Literaturübersicht unter Berücksichtigung der kommunalen Verkehrsüberwachung
Autoren |
D. Ellinghaus J. Steinbrecher K. Seidenstecher |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Mensch und Sicherheit H. M 69, 1997, 116 S., 10 T
Zielsetzung des Vergleichs des Verkehrsordnungsrechts in Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Spanien, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland war es, insbesondere Verhaltensvorschriften in bezug auf schwächere Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer, zu analysieren. Es wurden sowohl Vorschriften, die für diese beiden Verkehrsteilnehmergruppen gelten, betrachtet als auch diejenigen, die für Kraftfahrer bezogen auf Fußgänger und Radfahrer bestehen. Besonderes Augenmerk galt Regelungen, die Kinder, Ältere und Behinderte betreffen. Als zentrales Ergebnis zeigt sich, daß zwischen den sieben Ländern erhebliche Unterschiede bestehen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Einzelvorschriften, sondern auch um gesetzliche Grundlagen. So gesteht das angelsächsische Recht dem einzelnen mehr Eigenverantwortlichkeit zu, als dies andere Rechtssysteme tun. Die neue niederländische Straßenverkehrsordnung ist durch eine weitgehende Deregulierung gekennzeichnet. Die Unterschiede betreffen bei den Fußgängern beispielsweise die Verpflichtung, Querungsangebote oder die Signalisation an Ampeln zu nutzen. Noch zahlreicher sind die Unterschiede in den Vorschriften für Radfahrer. Diese zeigen sich unter anderem bei Vorfahrtregelungen, der Mitbenutzung von Radwegen durch Mofas, der Mitbenutzung von Busspuren durch Radfahrer oder auch beim Transport von Kindern auf dem Fahrrad oder in Fahrradanhängern. Trotz vielfältiger Unterschiede und des stetig wachsenden grenzüberschreitenden Verkehrs sind die Tendenzen zur Harmonisierung der Vorschriften in den verantwortlichen Ministerien eher gering. Da nicht davon auszugehen ist, daß in absehbarer Zeit Übereinstimmung über eine einheitliche europäische Straßenverkehrsordnung erreicht wird, schlägt die Untersuchung die Entwicklung eines europäischen Straßenverkehrs-Nutzerhandbuchs vor, das die wichtigsten Regeln der verschiedenen europäischen Länder enthalten sollte, ohne die nationalen Gesetzeswerke zu ersetzen.