Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 45854

Verfahren zur Bestimmung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Arbeitsstellen (Orig. engl.: Procedure for determining work zone speed limits)

Autoren
Sachgebiete 5.22 Arbeitsstellen

NCHRP Research Results Digest H. 192, 1996, 43 S., 7 B, 16 T, 66 Q

Die amerikanischen Richtlinien für die Verkehrssteuerung enthalten keine einheitlichen Vorgaben für die Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Arbeitsstellen auf Straßen. Zur Entwicklung solcher Festlegungen wurde daher ein Forschungsprojekt initiiert, über dessen Ergebnisse berichtet wird. Zunächst wird festgestellt, daß 18 Staaten keine Geschwindigkeitsbegrenzung in Arbeitsstellen vorsehen, 5 Staaten starre Werte festlegen und weitere 29 Staaten dies aufgrund bestimmter örtlicher Faktoren vollziehen. Dadurch bestand die Möglichkeit diese drei Strategien in ihrer Wirkung effektiv untereinander vergleichen zu können. Dazu wurden das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten und die Unfallsituation auf 5 innerörtlichen und außerörtlichen Straßentypen mit zwei und vier Fahrstreifen bewertet. Grundsätzlich wurden verminderte Arbeitsstellen-Geschwindigkeiten (im Mittel von ca. 8 km/h (5 mph)) gegenüber dem Bereich vor den Arbeitsstellen ermittelt, selbst ohne angeordnete Begrenzung. Generell wurde eine erhöhte Akzeptanz für eine Geschwindigkeitsbeschränkung erkannt, wenn keine Festlegungen getroffen waren, jedoch eine verringerte Bereitschaft, wenn die angeordnete Beschränkung mehr als ca. 16 km/h (10 mph) betrug. Aus der zusätzlichen Betrachtung der Unfallsituation glauben die Forscher ableiten zu können, daß eine angeordnete Beschränkung eher die Unfallrate erhöhe, eine fehlende Beschränkung dagegen sogar zu einer Minderung der Unfallrate und -schwere führe. Daraus wird eine zweistufige Entscheidung über Art und Höhe einer Beschränkung der Geschwindigkeit in Arbeitsstellen abgeleitet: (1) Vermeidung jeglicher Beschränkung, insbesondere bei Arbeiten am Rand oder neben der Fahrbahn; (2) Reduktion um 10 mph bei Arbeiten im Bereich der Fahrbahn unter Berücksichtigung bestimmter zusätzlicher Erschwernisse. Geschwindigkeitsbeschränkungen von mehr als 10 mph sind grundsätzlich zu vermeiden, ausgenommen außergewöhnliche Einflüsse machen dies erforderlich.