Detailergebnis zu DOK-Nr. 45933
Abfallrechtliche Neuerungen im Bereich der Bauabfälle
Autoren |
W. Gebhardt |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Baustoff Recycling + Deponietechnik 13 (1997) Nr. 4, S. 4-8, 1 B
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 1994 (BGBl. I, 1994, S. 2.705) enthält zahlreiche wichtige Neuerungen für den Bereich der Bauabfälle: a) Bauabfälle waren bisher dem Rechtsregime des Abfallrechts unterstellt; sie werden nunmehr dem Rechtsregime dieses neuen Gesetzes unterstellt mit der wesentlichen Folge, daß neue Verwertungs- und Vermeidungsgebote vom Besitzer und Erzeuger von Bauabfällen zu beachten sind. b) In den §§ 43 ff. ist für überwachungsbedürftige Abfälle ein lediglich fakultatives Nachweisverfahren vorgesehen, für besonders überwachungsbedürftige Abfälle hingegen ein obligatorisches Nachweisverfahren. Die näheren verfahrensrechtlichen Einzelheiten sind in der Verordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I 1996, S. 1.382) über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise geregelt. c) Da das Gesetz sowohl den Besitzer als auch den Erzeuger von Abfällen betrifft und § 5 Abs. 2 insoweit keine Rangfolge vorsieht, stellt sich die Frage, ob in erster Linie der Erzeuger und erst in zweiter Linie der Besitzer die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen hat. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Bauunternehmen - neben dem Bauherrn - sowohl die Eigenschaft eines Erzeugers als auch eines Besitzers zukommt.