Detailergebnis zu DOK-Nr. 46209
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTVE-StB 94 (Ausgabe 1994/Fassung 1997)
Autoren | |
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Sachgebiete |
7.0 Allgemeines, Klassifikation 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1997, 107 S., 2 B, 10 T (FGSV-Nr. 599)
Mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 33/1997 hat das Bundesministerium für Verkehr die Fassung 1997 der ZTVE-StB 94 für Bundesfernstraßen eingeführt. Die Neufassung wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet, weil durch die Neuauflage der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18 299 und DIN 18 300 im Juni 1996 eine Vielzahl von Verweisen angepaßt werden mußte und weil bei der Methode M 3 die vorgesehene statistische Auswertung der Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen mit der subjektiven Prüfstellenwahl nicht vereinbar war. Die Fassung 1997 der ZTVE-StB 94 verzichtet daher auf die statistische Auswertung. Es gilt in den ZTVE-StB 94, Fassung 1997, als Regelfall bei der Anwendung der Methode M 3 folgendes Vorgehen: 1.) Erarbeitung einer Arbeitsanweisung durch Probeverdichtung; 2.) Dokumentation der Einhaltung der Arbeitsanweisung und 3.) Nachweise des Verdichtungserfolgs durch Eigenüberwachungsprüfungen im Umfang der Tabelle 7 der ZTVE-StB 94 an subjektiv ausgewählten Prüfstellen. 4.) Der Vertrag ist erfüllt, wenn jedes Einzelprüfergebnis der Eigenüberwachung günstiger ist als der Anforderungswert. Ein Richtlinientext zeigt die Möglichkeit, auf die Eigenüberwachungsprüfungen verzichten zu können.