Detailergebnis zu DOK-Nr. 46258
Aktuelle Fragen der Regionalisierung
Autoren |
R. Metz |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Städtetag 50 (1997) Nr. 6, S. 427-431, 1 B, 1 T
Alle Bundesländer (ausgenommen Hamburg) haben die bundesrechtlichen Bestimmungen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 in ÖPNV-Gesetzen durch eigene länderspezifische Vorgaben konkretisiert und ergänzt. In den Ländernahverkehrsgesetzen wurden insbesondere die Aufgabenträger, das Aufstellungsverfahren und die Inhalte von Nahverkehrsplänen sowie der Finanzmitteleinsatz festgelegt. In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten liegen mittlerweile Entwürfe oder auch fertiggestellte Nahverkehrspläne vor. Sie sind Leitlinie für die weitere ÖPNV-Politik der kommunalen Aufgabenträger und grundsätzlich auch Abwägungsmaterial für die Genehmigungsbehörden. Probleme im Hinblick auf das Gelingen der Regionalisierung bestehen aktuell vor allem im Bereich der Finanzierung. Denn im Jahre 2 der Regionalisierung des ÖPNV wird sich entscheiden, ob es im Interesse der von der Bevölkerung erwarteten weiteren Verbesserungen des ÖPNV gelingen wird, die Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes in voller Höhe für den ÖPNV zu erhalten. Der kürzlich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz droht, die ohnehin schon jetzt schwierige Finanzsituation der Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV weiter zu verschlechtern und dem steuerlichen Querverbund zwischen Versorgung und ÖPNV finanziell nachhaltig zu schaden. Der Versuch des Bundes seine Finanzverantwortung im Bereich der Beförderung Schwerbehinderter praktisch vollständig auf die Länder zu übertragen, ist ebenso wie die auf Bund-/Länder-Ebene diskutierten Vorschläge zur Ausgabenbegrenzung bei den gesetzlichen Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr immer noch aktuell. Die bewährten Finanzierungsinstrumente des ÖPNV und sogar die neuen finanziellen Grundlagen der Regionalisierung drohen zunehmend Kurs auf den Verschiebebahnhof für fiskalisches Krisenmanagement auf Bundes- und Länderebene zu nehmen.