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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46755

Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten an Straßen

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Verkehrsblatt 51 (1997) Nr. 22, S. 837-840

Nach § 4 Nr. 3 Satz 1 VOB/A sind Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt zu vergeben. Eine Zusammenfassung von Fachlosen kann nur dann als VOB-konform angesehen werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls und andere wirtschaftliche oder technische Gründe sich aus dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen selbst ergeben. Als technische Gründe in diesem Sinne können Verkehrssicherheitsaspekte sowie Gründe des reibungslosen und termingerechten Bauablaufs anerkannt werden. Ein erhöhter Koordinierungsbedarf durch den Auftraggeber rechtfertigt keine auf Ausnahmefälle beschränkte Gesamtvergabe. Die zusammengefaßte Ausschreibung und Vergabe der gesamten mit einer Fahrbahnerneuerung und dem Ausbau und Umbau einer Bundesfernstraße verbundenen Bauarbeiten einschließlich der Schutzplankenarbeiten ist ein Verstoß gegen § 4 Abs. 3 VOB/A und verstößt damit gegen das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot gemäß § 26 Abs. 2 GWB. Unterbindet eine Vergabeprüfstelle ein entgegen § 4 Nr. 3 Satz 1 VOB/A nach Satz 2 erfolgendes rechtswidriges Ausschreibungsverfahren nicht, so stellt dies ebenfalls einen Verstoß gegen das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot dar.