Detailergebnis zu DOK-Nr. 47271
Mehr Verkehrssicherheit durch besseres Sehen
Autoren |
C.-H. Kühl |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 11 (1998) Nr. 3, S. 98-104
Zunächst wird das Ergebnis aktueller Studien zur Sehleistung von Führerscheinbewerbern, Führerscheininhabern und von unfallbeteiligten Kraftfahrern referiert: a) 7 bis 9 Prozent der Führerscheinbewerber unter 30 Jahren erfüllen nicht 0, 7 Visus, so daß sie eine Sehhilfe benötigen. b) 9 Millionen der Führerscheininhaber vermuten oder wissen, daß Sehmängel bestehen, lassen aber gleichwohl nicht aus eigenem Antrieb ihre Augen überprüfen. c) Von dem Lebensalter 50 an nimmt die direkte Korrelation zwischen Sehmangel und Unfallbeteiligung erheblich zu. Der Verfasser sieht aufgrund dieser (teilweise) alarmierenden Forschungsergebnisse Handlungsbedarf für den Gesetzgeber: Er erinnert in diesem Zusammenhang an den Referentenentwurf von 1975 zur StVZO; der darin enthaltene § 15 a sah einen obligatorischen Sehtest auch für Führerscheininhaber vor. Der Verfasser leitet in diesem Zusammenhang aus der EU-Richtlinie vom 29.7.1991 über den Führerschein (91/439/EWG) eine Verpflichtung des nationalen Gesetzgebers ab, den Sehtest auch für Führerscheininhaber obligatorisch einzuführen. Er sieht für eine solche Rechtsänderung auch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung.