Detailergebnis zu DOK-Nr. 47785
Brandschutz in Tunnelbauwerken und unterirdischen Verkehrsanlagen
Autoren |
G. Teichmann |
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Sachgebiete |
15.8 Straßentunnel |
Tunnel (1998) Nr. 5, S. 41-46, 4 B, 4 Q
Durch Brände und Brandversuche in Tunneln und anderen unterirdischen Verkehrsanlagen, wie der Brand im Kanaltunnel, der Brand während der Bauzeit im Großen-Belt-Tunnel und die Branduntersuchungen in einem norwegischen Stollen im Rahmen des EUREKA-Projektes, sind Erkenntnisse zu den Anforderungsprofilen gewonnen worden, die von Brandschutzauskleidungen erfüllt werden müssen. Danach sind die Temperaturkriterien maßgebend und einzuhalten mit maximal 380 Grad Celsius auf der Oberfläche des Betons direkt hinter der Brandschutzauskleidung und 250 Grad Celsius an der Bewehrung. Die Betonüberdeckung der Bewehrung bringt einen Brandschutz für eine bestimmte Zeit, erhöhte Betonüberdeckungen verlängern die Zeit bis zum Abplatzen des Betons. Putzbeschichtungen haben in vielen Fällen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Hauptproblem ist die mangelhafte Haftung am Beton bis hin zum Abfallen von Putzflächen, teilweise bereits kurz nach dem Einbau. Eingeschränkt werden kann dieses Risiko, indem der Putz auf eine am Massivbauteil verankerte Bewehrung aufgebracht wird. Dieses Verfahren ist jedoch sehr aufwendig. Plattenbekleidungen schützen den Beton sehr wirkungsvoll vor Wärmeeinwirkung. Die Platten müssen für Tunnelauskleidungen besonders geeignet sein. Sie müssen eine ausreichende Biegefestigkeit haben, um dynamische Zug- und Druckkräfte durch den Fahrtwind der Fahrzeuge aufnehmen zu können. Ferner müssen sie widerstandsfähig gegen aggressive Umweltbedingungen wie Autoabgase, Spritzwasser und Tausalzfeuchtigkeit sein. Für den Brandschutz müssen sie Temperaturen von 1.350 Grad Celsius nach niederländischen und 1.200 Grad Celsius nach deutschen Vorschriften bis zu 2 Stunden aushalten können. Hier haben Brandschutzauskleidungen mit Platten Vorteile gegenüber dicken, konstruktiv nicht erforderlichen Betonüberdeckungen oder Putzen.