Detailergebnis zu DOK-Nr. 48323
Kartendarstellung im Landschaftspflegerischen Begleitplan - Anforderungen und Praxisbeispiel
Autoren |
K. Müller-Pfannenstiel V. Stucht |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Natur und Landschaft 73 (1998) Nr. 6, S. 272-276, 2 B, zahlr. Q
Gemäß dem BNatSchG hat der Planungsträger bei einem Eingriff in Natur und Landschaft in einem Fachplan die ökologischen Gegebenheiten, die Art, den Umfang und den zeitlichen Ablauf von Beeinträchtigungen sowie die Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich der Eingriffsfolgen aufzuzeigen. Hierzu haben sich Darstellungsformen des LPB in breiter Vielfalt herausgebildet. Bei Weiterentwicklung der digitalen Möglichkeiten ergibt sich die Frage, ob wirklich alle zur Beurteilung des Endzustandes beitragenden Einzelheiten vollständig erfaßt sind. Die Kartenteile der LPB sollen nicht nur bunte Aushängebildchen sein, sondern sind Entscheidungsgrundlage mit erheblichen materiellen und Rechtsfolgen. Gemäß den Regelwerken der Straßenplanung sind die Ergebnisse einer LPB in einem Bestands- und Konfliktplan sowie einem Maßnahmenplan zu dokumentieren. In verschiedenen Bundesländern gehen die kartographischen Anforderungen schon weiter. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist es häufig sinnvoll, zwischen Sachdimension und Bewertung, räumlichem und funktionalem Ausgleich, erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen unterscheiden zu können. Ein Maßnahmenübersichtsplan unterscheidet sich qualitativ ganz entscheidend von einer konkreten Maßnahmenplanung. Die Erstellung solcher Karten mittels EDV-Systemen erlaubt erhebliche Inhalts- und Genauigkeitsgewinne bei besserer Übersichtlichkeit. Notwendige Änderungen können mit geringem Aufwand durchgeführt werden. An die vorgesehenen "Musterkarten für landschaftspflegerische Begleitplanung" des BMV werden große Erwartungen gesetzt. In Anmerkungen zum vorstehenden Artikel werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der "Musterkarten" aus dem Kreis des Bundesamtes für Naturschutz gestellt.