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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48940

Richtlinien für den ländlichen Wegebau - RLW 99

Autoren
Sachgebiete 11.10 Ländliche Wege

Bonn: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser, 1999, 52 S., zahlr. B, T (DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft; 137)

Mehr als 80 % der Flächen der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. Voraussetzung für eine leistungsfähige und umweltverträgliche Land- und Forstbewirtschaftung ist ein bedarfsgerechtes Wegenetz. Durch zunehmende Achslasten, Zugkräfte und Fahrgeschwindigkeiten sind die Anforderungen an die ländlichen Wege erheblich gewachsen. Auch ökologische Belange haben bei der Anlage und der Unterhaltung von ländlichen Wegen erheblich an Gewicht gewonnen. Die bisherigen Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1975) genügten deshalb nicht mehr den Anforderungen. Es mußte eine völlige Neufassung der Richtlinien erstellt werden. Die vorliegenden Richtlinien wurden im wesentlichen nach folgenden Grundsätzen erarbeitet: 1. Ländliche Wege müssen so bemessen und bautechnisch ausgebildet werden, daß sie langfristig den erforderlichen Verkehrsbelastungen und den jahreszeitlich notwendigen Zugang zu den zu bewirtschaftenden Flächen ermöglichen. 2. Ländliche Wege sind gliedernde und gestaltende Bestandteile der Kulturlandschaft und müssen in das Landschaftsbild eingebunden werden. Dabei müssen Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Boden- und Gewässerschutzes beachtet werden. 3. Durch angepaßte und kostengünstige Bauweisen sind Wegebau und Wegeerhaltung möglichst wirtschaftlich zu gestalten. Ein wichtiger Teil der neuen Richtlinien sind Standardbauweisen, die den erhöhten Belastungen durch den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr gewachsen sind. Für die Herstellung der Wegebefestigungen gelten die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 99)". Diese können beim FGSV Verlag Köln bezogen werden. Die neuen Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) wurden vom DVWK-Fachausschuß "Naturnahe Gestaltung und Bau ländlicher Wege" erarbeitet.