Detailergebnis zu DOK-Nr. 48964
Enteignungsentschädigung für Pächter eines Kiesgrundstückes - Beschluß des BGH vom 27.5.1999 - III ZR 224/98
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 18 (1999) Nr. 9, S. 1022
Der Pächter eines Kiesgrundstückes, das für den Straßenbau benötigt wird, kann als Nebenberechtigter an dem Grundstück nicht den vollen Ersatz des wirtschaftlichen Schadens verlangen. Sein Entschädigungsanspruch beschränkt sich grundsätzlich auf den Betrag, der ihn in den Stand setzt, ein entsprechendes Pachtverhältnis zu denselben Bedingungen wieder einzugehen. Dabei ist ein rein objektiver Maßstab, der Wert für "jedermann", anzulegen. Der Reinertrag aus dem Gewerbe, das der Pächter auf dem enteigneten Grundstück betrieben hat, steht ihm nicht zu. Er ist also nicht für den Wert des entgangenen Kiesvorkommens zu entschädigen. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleiches zu berücksichtigen, daß nach Ablauf des Pachtverhältnisses ebenfalls Kosten für eine Betriebsverlagerung entstanden wären, so daß der Vorfinanzierungsaufwand in Form des sogenannten Zwischenzinses der Entschädigung zugrunde zu legen ist.