Detailergebnis zu DOK-Nr. 48984
GVZ: Bausteine einer nachhaltigen Raum-, Verkehrs- und Standortplanung - Umsetzungsprobleme und Lösungsansätze
Autoren |
B. Leerkamp T. Nobel |
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Sachgebiete |
5.21 Straßengüterverkehr |
Internationales Verkehrswesen 51 (1999) Nr. 7/8, S. 325-328, 1 B
Der Bundesverkehrswegeplan 1992 und die Planungen der Deutschen Bahn AG sehen den Bau von über 50 Güterverkehrszentren (GVZ) und Terminals des Kombinierten Verkehrs (KV) vor. Wesentliches Ziel dieser logistischen Einrichtungen ist eine Verlagerung von Güterfernverkehren von der Straße auf die umweltverträglicheren Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße. Des weiteren werden von GVZ positive Wirkungen auf die regionale Wirtschaftsstruktur vor allem hinsichtlich des Standortfaktors Logistik erwartet. Derzeit existieren an 35 Standorten der Bundesrepublik Deutschland GVZ, an weiteren 20 Standorten wird die Einrichtung von GVZ diskutiert. Die Umsetzung von GVZ erweist sich in der kommunalen Planungspraxis als schwierig. Eine Realisierung ist oft nur möglich, wenn die GVZ-Planungen marktkonform sind und eindeutige Vorteile für die beteiligten Wirtschaftsunternehmen aufweisen. Logistik-Dienstleister bauen eigene Netze mit logistischen Knoten auf, die mit öffentlichen GVZ durchaus gleichwertig sind. Die raum- und verkehrsplanerischen Ziele der landesplanerisch abgestimmten GVZ-Standorte spielen für die Logistik-Wirtschaft bei ihrer Standortwahl jedoch keine Rolle. Ein weiteres Hindernis für die GVZ-Entwicklung ist die mangelhafte Integration der Schiene an vielen GVZ-Standorten. Im Zuge der Bahnreform werden Standortzusagen der DB AG kritisch hinterfragt, die sich hieraus ergebende Planungsunsicherheit erweist sich als kontraproduktiv zur GVZ-Entwicklung. Als wirksames Instrument, die Entwicklung von GVZ voranzutreiben, werden GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) gesehen. Diese übernehmen z.B. die Vermarktung von Flächen und sind Dienstleister für angesiedelte Firmen. Um die umfangreichen Koordinations- und Moderationsaufgaben bewältigen zu können, ist eine finanzielle Sicherung der GVZ-E notwendig, woran sich die öffentliche Hand durch Anschubfinanzierungen beteiligen sollte.