Detailergebnis zu DOK-Nr. 49091
Soll und kann eine Kommune City-Logistik fördern?
Autoren |
W.-H. Arndt H. Flämig |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.21 Straßengüterverkehr |
Internationales Verkehrswesen 51 (1999) Nr. 7/8, S. 329-330, 2 B, 1 T
Die prekäre Verkehrssituation in vielen Innenstädten führt zu einer zunehmend ineffizienten Abwicklung des Lieferverkehrs, d.h. für eine gleichbleibende Liefermenge müssen immer mehr Fahrzeuge eingesetzt werden. City-Logistik-Projekte werden in der Regel von Speditionen initiiert, die durch eine Bündelung von Lieferfahrten ökonomischen Einbußen entgegen wirken wollen. Projektbezogene Studien und eine vergleichende Untersuchung von 30 City-Logistik-Modellen zeigt, daß mit City-Logistik auch positive verkehrliche Wirkungen erzielt werden können. Um die Aufenthalts- und Standortqualität der Innenstädte zu sichern und zu verbessern, liegen Speditionskooperationen daher durchaus im Interesse der Kommunen. Inwieweit diese durch Benutzervorteile City-Logistik fördern kann und sollte, wird in dem vorliegenden Artikel diskutiert. Als Instrumente stehen den Städten z.B. Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen, Befreiung von Fahrverboten, Mitbenutzung von Busspuren zur Verfügung. Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit bestehen keine Bedenken: Der § 45 StVO erlaubt Verkehrsbeschränkungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, mit dieser Begründung sind auch Benutzervorteile legitimiert. Voraussetzung ist, daß Beschränkungen, aber auch Ausnahmen davon in einen Begründungszusammenhang mit städtischen Qualitätszielen, wie der Erhöhung der Wohnqualität oder der Senkung der Unfallrate, gebracht werden. Die Maßnahmen sollten in städtebauliche Konzepte eingebunden werden und in zeitlich und örtlich abgestuften Realisierungsetappen umgesetzt werden.