Detailergebnis zu DOK-Nr. 49270
Hydraulisch abgebundene Brandschutzplatten aus Glasfaserleichtbeton
Autoren |
R. Reher |
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Sachgebiete |
15.8 Straßentunnel |
Tunnel 18 (1999) Nr. 7, S. 38-45, 5 B, 15 Q
Brandschutzplatten aus Glasfaserleichtbeton können den Konstruktionsbeton unterirdischer Verkehrsanlagen zuverlässig und dauerhaft vor irreversiblen Schäden durch Brände schützen. Dieser Schutz wird vor allem bei Unterwassertunneln, in denen Gefahrguttransporte erlaubt sind, erforderlich, da ein konstruktives Versagen der Tunnelschale infolge Brandeinwirkung mit katastrophalen Folgen einhergehen würde. Nichtbrennbare, rein mineralische Brandschutzplatten aus Glasfaserleichtbeton werden im Hochbau seit mehreren Jahren in den unterschiedlichsten Konstruktionen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz verwendet. Die wesentlichen Bestandteile der Platten sind Zement, bauaufsichtlich zugelassene Glasfasern mit hoher Alkaliwiderstandsfähigkeit und Glasschaumgranulat aus recyceltem Glas als Leichtzuschlagstoff. Die Anforderungen der ZTV-Tunnel und der EBA-Richtlinie werden mit den unterschiedlichsten Konstruktionen erfüllt. Neben dem Einsatz als nachträgliche Verkleidung ist auch der Einsatz als integrierte Schalung möglich. Tunnelschalen mit kurvenförmigem Profil können sowohl polygonal als auch mit werkseitig vorgekrümmten Platten bekleidet werden. Daneben werden Auskleidungen für Rauchabzugskanäle (z.B. 4. Röhre Elbtunnel) mit Brandschutzplatten vorgenommen und elektrische Anlagen zur Sicherstellung des Funktionserhaltes durch Brandschutzplatten geschützt.