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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49608
Möglichkeiten, innovative Produkte von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Vergabeverfahren nach VOB einzubringen, um technische Weiterentwicklungen zu befördern
Autoren |
S. Giesa |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Straßenverkehrstechnik 44 (2000) Nr. 5, S. 237-238
Bei der Beschreibung der Leistung gemäß VOB/A § 9 sind die technischen Anforderungen in den Verdingungsunterlagen grundsätzlich unter Bezugnahme auf gemeinschaftsrechtliche technische Spezifikationen, z.B. der Europäischen Normen, festzulegen. Anbieter von Anlagen und Stoffen mit innovativem Charakter, die den in der Ausschreibung vorgegebenen Bedingungen nicht entsprechen, können ihre Produkte nur über Nebenangebote in das Vergabeverfahren einbringen. Es werden Hinweise dafür gegeben, was dabei vom Bieter und vom Auftraggeber zu beachten ist.