Detailergebnis zu DOK-Nr. 50149
Die Internalisierung externer Kosten des Verkehrslärms
Autoren |
T. Reinhold |
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Sachgebiete |
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 69 (1998) Nr. 4, S. 245-270, 5 B
Der Verf. zeigt, dass an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung keine externen Grenzkosten des Lärms entstehen. Unabhängig davon, dass durch Verkehrslärm keine Fehlallokation im Sinne eines Verfehlens eines Pareto-Optimums besteht, gibt es soziale Schäden durch Lärmimmissionen. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten ist internalisiert, da er ebenso wie die (externen) Nutzen aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit in der Miete bzw. im Kaufpreis einer Immobilie berücksichtigt ist. Auch führen andere Maßnahmen, z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Vermeidung externer Lärmkosten. Eine Internalisierung ist dann nicht gegeben, wenn Anwohner durch ein Verkehrswachstum belastet werden. Bei Neu- oder Ausbau von Infrastruktur erfolgt ein Ausgleich über gesetzlich vorgeschriebene Schallschutzmaßnahmen.