Detailergebnis zu DOK-Nr. 50230
Einsatzkriterien für ÖPNV-Maßnahmen auf Bundesstraßen
Autoren |
S. Snizek H. Sedlmayer C. Heitzer |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Wien: Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, 2000, 204 S., 73 B, 161 T, zahlr. Q (Schriftenreihe Straßenforschung H. 491)
In dem vorliegenden Forschungsbericht werden zunächst ÖPNV- Beschleunigungsmaßnahmen beschrieben und in die Maßnahmenbereiche ÖPNV-Fahrstreifen, Maßnahmen an Knotenpunkten und Haltestellen gegliedert. Bezüglich der Frage der Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Unfallursachen an Haltestellen wurde eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt. Zur Bearbeitung des Forschungsauftrages wurde ein Simulationsprogramm verwendet, das auf psycho-physischen Wahrnehmungsmodellen (Abstandsmodellen) aufbaut. Zur Simulation wurden drei real existierende Strecken im Großraum Wien herangezogen, wobei durch umfangreiche Erhebungen und Messungen sichergestellt wurde, dass Verkehrsangebot und - nachfrage entsprechend wirklichkeitsgetreu abgebildet wurden. Um die Einflüsse auf den Verkehrsablauf sowie mögliche Abhängigkeiten feststellen zu können, wurden sechs Grundfälle einer systematischen Variation verschiedener Parameter (wie Verkehrsstärke und ÖPNV- Takt) unterzogen und durchgerechnet. Die Ergebnisse zeigen, dass ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen deutlich zu einer höheren Geschwindigkeit und zur Verbesserung der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit des ÖPNV beitragen. Die Reisegeschwindigkeit steigt an und die Streuung der Reisezeiten der ÖPNV-Fahrzeuge geht zurück. Busfahrstreifen, Busschleusen, Kap- bzw. Fahrbahnhaltestellen und LSA-Beeinflussung sind somit als geeignete Maßnahmen zur Attraktivierung des ÖPNV anzusehen. Sie führen aber nicht notwendigerweise zu einer Verschlechterung der Gesamtverkehrssituation. Neben der verkehrstechnischen Ableitung von Einsatzgrenzen wurde auch die Wirtschaftlichkeit von bestimmten Beschleunigungsmaßnahmen an den konkreten Hauptverkehrsstraßen nachgewiesen.