Detailergebnis zu DOK-Nr. 50357
Verkehrszeichen - Das bewährte RAL-Gütezeichen und seine Zukunft
Autoren |
J. Heimsath |
---|---|
Sachgebiete |
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Straßenverkehrstechnik 44 (2000) Nr. 12, S. 646-647
Seit Mitte der 50er Jahre gewährleistet das RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen, dass die Ausführung der Güteverkehrszeichen den einschlägigen technischen Spezifikationen entspricht. Dies ist insofern notwendig, da eine Beurteilung der Eigenschaften bei der Anlieferung des neuen Verkehrszeichens durch den Besteller in der Regel nicht möglich ist. Dazu bedarf es diverser lichttechnischer und farbmetrischer Messeinrichtungen. Aus diesem Grunde wurde in Abstimmung mit dem damaligen Verkehrsminister ein in der Verantwortung der Industrie liegendes Qualitätssicherungsverfahren aufgebaut. Dieses Verfahren ist fünfstufig und umfasst die Zulassungsprüfung des Materials, die Verarbeitungsprüfung des Herstellers, die kontinuierliche Eigenüberwachung durch den Hersteller, die Fremdüberwachung des Herstellers und die Begutachtung aufgestellter Verkehrszeichen auf Anforderung. Durch die Entwicklung in Europa wird sich die Zukunft anders darstellen. Zukünftig sind europäische Normen und deren Nachweisverfahren zu beachten. Ist durch die Europäische Kommission für ein Produkt ein Normungsmandat erteilt, dürfen nach In-Kraft-Treten der relevanten Norm im Wirtschaftsgebiet der EU nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die diese Anforderungen erfüllen. Dies wird durch die Verwendung des CE-Zeichens dokumentiert. Bezüglich der werkseigenen Produktionskontrolle werden noch Diskussionen über den Umfang geführt. Die Überwachung nicht nur des Unternehmens und seines QM-Systems sondern auch der Produkte durch eine unabhängige Institution wird nicht von allen Mitgliedsländern befürwortet, ist für uns aber ein unverzichtbarer Bestandteil, um den derzeitigen Qualitätsstandard auch weiterhin garantieren zu können. Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen stellen die Konformität des Unternehmens und des Produktes mit den mandatierten Anforderungen fest und erteilen das Recht zur Verwendung des CE-Zeichens nach der CE- Kennzeichnungsverordnung. Die Art des Konformitätsnachweises der "freiwilligen" Eigenschaften nach einer europäischen Norm und die Eigenschaften nach nationalen Spezifikationen bleibt den Mitgliedsländern überlassen und wird aller Voraussicht nach auch weiterhin das Nachweisfeld des bewährten Gütezeichens bleiben. Hier ist die TL Verkehrszeichen in Arbeit, die den geänderten Anforderungen Rechnung tragen und die einzelnen Nachweisverfahren definieren wird.