Detailergebnis zu DOK-Nr. 50653
Vermessungstechnik und Mengenermittlung in Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau und Tiefbau
Autoren |
K.-B. Prasuhn |
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Sachgebiete |
5.8 Vermessung, Photogrammetrie, GIS, Laseranwendungen |
7., neubearb. u. stark erw. Auflage. - Berlin: Parey, 2000, XI, 275 S., 237 B, 20 T, 13 Q, Anhang (Fachbibliothek Grün)
Nach der erst 1990 erschienenen 6. Auflage liegt nunmehr bereits, mit erweitertem Titel und Inhalt, die 7. Auflage vor. Das völlig neu konzipierte Kapitel "Aufmaß und Abrechnung (Mengenermittlung)" nimmt praktisch die Hälfte des Lehrbuches ein. Auch das ursprüngliche Schwergewicht, nämlich die Einführung in die verschiedenen Messverfahren ist deutlich überarbeitet und aktualisiert. Nach wie vor gilt das Vorhaben, den "Nichtgeodäten" anzusprechen. Es richtet sich also in erster Linie an die Mitarbeiter kleinerer mittelständischer Unternehmen des Landschaftsbaus, die nicht über vermessungstechnisches Fachpersonal verfügen. Nach allgemeinen Einführungen werden die einzelnen Messmethoden wie Lagemessung, Höhenmessung, Tachymetrie als Kombination von Lage- und Höhenmessung sowie die Absteckungen abgehandelt. Der Stand der Aktualisierung ist gut abzulesen, z.B. an Erläuterungen zu Verfahren der Satellitenvermessung (GPS) oder zu neuen GEO-Informationssystemen. Die Spannbreite der von diesem Werk anzusprechenden Zielgruppen wird durch die Behandlung modernster Messverfahren, deren Anwendung letztlich den Fachmann erfordert, enorm groß. Der neu gestaltete zweite Teil geht weit über die reine Anwendungsbeschreibung der im ersten Teil erläuterten Messverfahren bei der Mengenermittlung hinaus. Vielmehr wird die Mengenermittlung eingebettet in den gesamten Ablauf der Bauabrechnung. Hiermit wird der Verfasser der Tatsache gerecht, dass die elektronische Bauabrechnung mit dem Ziel des elektronischen Datenflusses auch im Landschaftsbau an Bedeutung zunimmt. Hierzu sind einheitliche Regeln und Schnittstellen notwendig. Diese werden vornehmlich unter Bezug auf die REB dargestellt. Dienlich wäre sicherlich auch ein Hinweis auf die in der FGSV erarbeiteten Regelwerke RAS-Verm und ZTV-Verm.