Detailergebnis zu DOK-Nr. 50755
Praktische Umsetzung von BG/BIA-Empfehlungen im Mischwerk und beim Einbau
Autoren |
R. Rühl |
---|---|
Sachgebiete |
4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz 9.1 Bitumen, Asphalt |
Asphalt 35 (2000) Nr. 5, S. 18-22, 2 B, 3 T, 10 Q
Gesundheits- und Arbeitsschutz einschließlich des Problems der Karzigonität von Bitumendämpfen ist ein wichtiges Thema. Erste Ergebnisse einer europaweit durchgeführten epidemiologischen Studie liegen vor. Demnach erkranken Arbeitnehmer, die Bitumendämpfen ausgesetzt sind, nicht häufiger an Krebs als andere. Ganz im Gegenteil: bei den bitumenexponierten Arbeitern ist die Todesrate bei Krebs sogar geringer. Auch in Deutschland zeichnet sich nach ersten Trends dieses Ergebnis ab. Die Festsetzung der Grenzwerte von Bitumendämpfen wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsausschuss (AGS) der Tiefbauberufsgenossenschaft (TBG) und der Berufsgenossenschaft (BG) neu geregelt. Vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BIA) werden derzeit 15 mg/m³ beim Einbau von Walzasphalt im Außenbereich und 20 mg/m³ im Innenbereich vorgesehen. Die dem AGS zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Grenzwerte wurden auf Basis der Daten erstellt, deren Ergebnisse tabellarisch dargestellt sind. Diese ermittelten Daten werden für Vorkehrungen an Mischanlagen und für den Einbau erläutert. Eine Absenkung der Temperatur beim Einbau von Asphaltmischgut bringt automatisch eine Absenkung der Exposition mit sich. So wurde bei einer um 30 Grad Celsius abgesenkten Einbautemperatur von Gussasphalt eine Halbierung der Exposition ermittelt.