Detailergebnis zu DOK-Nr. 50765
Beurteilung der Anordnung von Fußgängerstreifen (FA 01/99)
Autoren |
R. Laube U. Brändle K. Troxler |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Zürich: Vereinigung Schweizerischer Straßenfachleute (VSS), 2000, 78 S., 42 B, zahlr. Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 465)
Die vorliegende Forschungsarbeit legt einen Schwerpunkt auf die Kriterien zur Beurteilung eines bestehenden (oder geplanten) Fußgängerstreifens (schweizerische Bezeichnung für Zebrastreifen) sowie die Überprüfung der Ausrüstung eines Fußgängerstreifens. Im Vordergrund stehen dabei die Beurteilungskriterien Fußgängermenge und Fahrzeugmenge. Eine Mindestanzahl an Fußgängerquerungen in der Stunde wie auch eine Mindestbelastung beim Verkehr auf der zu überquerenden Straße wird in den meisten ausländischen Richtlinien und Normen bei der Anordnung eines Fußgängerstreifens verlangt, so auch in der bestehenden Norm (SN 640 863: Fußgängerstreifen). In der Schweiz sind hierzu aber geringere Werte als in den Nachbarländern einzuhalten. Die vorliegende Forschungsarbeit schlägt vor, die Angaben über die erforderlichen Mindestwerte bei den Fußgänger- und Fahrzeugmengen beizubehalten, sie sollten als Richtwerte verstanden werden. Ein größeres Gewicht wird dafür den weiteren Beurteilungskriterien - so z.B. Sichtweiten, Geschwindigkeit, Anzahl Fahrstreifen oder die Benutzergruppe des Streifens - beigemessen. Künftig soll ein Fußgängerstreifen also auch bei geringeren Frequenzen angeordnet werden können, wenn er über den Tag gleichmäßig frequentiert oder vorwiegend von Kindern oder Betagten benutzt wird. Im Weiteren zeigt der Forschungsbericht alternative Lösungen an Fußgängerquerungen anstelle des Fußgängerstreifens auf. Diese können situationsbedingt geeignetere Lösungen darstellen. Es sind jedoch Lösungen, bei denen der Fußgänger keinen Vortritt gegenüber dem straßengebundenen Verkehr hat.