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Detailergebnis zu DOK-Nr. 50968
Sicherheitsstandard beim Straßenbau (Urteil des BVerwG vom 9.11. 2000 - 4 A 51.98)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 14 (2001) Nr. 4, S. 182-183
Nach § 4 FStrG hat der Träger der Straßenbaulast in eigener Verantwortung zu bestimmen, welcher Sicherheitsstandard bei der Errichtung seiner Bauten angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken auszuschließen. Diese Befugnis gilt auch für die Entscheidung über bauliche Maßnahmen in der Planfeststellung. Dabei ist auch das Interesse, den Aufwand für den Straßenbau gering zu halten, als öffentlicher Belang im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.