Detailergebnis zu DOK-Nr. 51069
Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit im Hinblick auf Baumunfälle
Autoren |
G. Manssen |
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Sachgebiete |
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht 3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 14 (2001) Nr. 4, S. 149-153
Als Folge der deutschen Einigung ist hinsichtlich der Anlegung von Alleen insofern ein Bewusstseinswandel eingetreten, dass nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundesländern am Straßenrand neue Bäume gepflanzt werden. Andererseits starben 1998 23 % aller im Verkehr Getöteten nach Aufprall auf Bäume. Der Verfasser untersucht deshalb die rechtliche Vereinbarkeit von Straßenverkehr und Straßenbäumen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtliche Garantie des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 I 1 GG) die Neupflanzung von Bäumen am Rand von außerörtlichen Straßen verbietet und die Straßenbauverwaltung sich bei einem Verstoß gegen dieses Gebot schadensersatzpflichtig unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung macht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bestehende Alleen beseitigt werden müssen. Vor einer Ersatzpflanzung für einzelne Bäume aus einer Allee ist eine eingehende Einzelfallprüfung vorzunehmen.