Detailergebnis zu DOK-Nr. 51208
Priorität des öffentlichen Verkehrs an Lichtsignalanlagen (FA 11/98)
Autoren |
P. Pitzinger |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Zürich: Vereinigung Schweizerischer Straßenfachleute (VSS), 2001, 32 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 479)
Der primäre Zweck der Bevorrechtigung des öffentlichen Verkehrs sind niedrigere Personenwartezeiten für die an Lichtsignalanlagen selten und zufällig eintreffenden Kursfahrzeuge mit vielen Fahrgästen. Das zweite Ziel ist eine hohe intermodale Qualität des Verkehrsablaufs an Lichtsignalanlagen für alle Verkehrsteilnehmer. Das Optimum für die intermodale Qualität des Verkehrsablaufs resultiert beim Minimum der Personenwartezeiten aller Verkehrsteilnehmer. Übertrifft der Nutzen aus der Bevorrechtigung des ÖPNV die Nachteile für den Individualverkehr, dann wird im Ganzen gesehen besser geregelt. Die Grundlagen der Bevorrechtigung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen behandelt der Forschungsbericht in sechs Arbeitsschritten: das Erfassen des öffentlichen Verkehrs an Lichtsignalanlagen; die Arten der Bevorrechtigung des ÖPNV, die den Grad der Bevorzugung bis zu Null Wartezeiten steigern können; das Bemessen der Grünzeiten bei der Bevorrechtigung des ÖPNV; die Faktoren, die zum Bemessen der Grünzeiten bei der Bevorrechtigung des ÖPNV dienen; das Ermitteln von Wartezeiten und Stau des Individualverkehrs bei der Bevorzugung des ÖPNV; das Ermitteln der Wartezeiten des öffentlichen Verkehrs bei der Bevorrechtigung. In einem weiteren Arbeitsschritt wird der Nutzen der Bevorrechtigung des öffentlichen Verkehrs für die intermodale Qualität des Verkehrsablaufs an Lichtsignalanlagen behandelt.