Detailergebnis zu DOK-Nr. 51699
Zweckmäßigkeitskriterien für Infrastruktureinrichtungen von Straßenverkehrstelematik-Systemen (FA 10/00)
Autoren |
E. Meier-Eisenmann G. Abay |
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Sachgebiete |
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2001, 47 S., zahlr. B, T, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 491)
Der Forschungsbericht stellt eine Systematisierung (Klassierung) der Straßenverkehrstelematik-Systeme (SVT-Systeme) vor, die sich auf die VSS-Norm "Straßenverkehrstelematik - Begriffssystematik" abstützt. Darüber hinaus werden die SVT-Systeme in vier Gruppen gegliedert, für die jeweils eine Beurteilungsmethodik dargestellt wird. Die 4 Gruppen werden dabei wie folgt definiert: Zur Gruppe A zählen Systeme, die von der öffentlichen Hand (mit-)finanziert werden. Zur Gruppe B gehören solche, die privatwirtschaftlich finanziert werden und öffentliche Infrastrukturen beanspruchen; Gruppe C umfasst privatwirtschaftlich finanzierte Systeme, die die öffentliche Infrastruktur nicht beanspruchen, aber Auswirkungen auf Dritte, die Umwelt o.Ä. haben. In Gruppe D werden die privatwirtschaftlich finanzierten, keine öffentlichen Strukturen beanspruchenden und auf Dritte, die Umwelt etc. sich nicht auswirkenden Systeme zusammengefasst. Für Systeme, die einer volkswirtschaftlichen Bewertung unterzogen werden sollten, werden die zentralen Effekte je Typ des Systems festgelegt. Dazu wird ausgeführt, welche Auswirkungen ermittelt (sozio-ökonomische Effekte, Umwelteffekte etc.) und welche Angaben, Unterlagen und Prognosedaten dazu bereitgestellt werden sollten. Weiterhin werden eine Anleitung für das Bewertungsverfahren sowie Empfehlungen für die Zusammenstellung und Interpretation der Resultate gegeben. Für Systeme, die bewilligt werden sollten, werden ein Kriterienraster und eine dazugehörige Beurteilungsanleitung erarbeitet. Letztlich werden Handlungsgrundsätze für SVT-Systeme zusammengestellt, für die eine freiwillige Vereinbarung zwischen der öffentlichen Hand und den Herstellern bzw. Vertreibern erreicht werden sollte.