Detailergebnis zu DOK-Nr. 51701
Lärmschutzeinrichtungen - Europäische Standards zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen
Autoren |
G. Mosdzianowski |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Hamburg 2000. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2001 (FGSV 001/18) S. 218-221, 2 B, 5 Q
Zur Lösung des Problems der Verzerrung des Wettbewerbs durch unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Staaten bzgl. Lärmschutzeinrichtungen an Straßen praktiziert die Europäische Kommission ein neues Konzept nach folgendem Prinzip: Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften beschränkt sich auf einheitliche Richtlinien für die jeweiligen Produkte. Dort werden nur die im Allgemeininteresse liegenden, wesentlichen Anforderungen an die Produkte allgemein und verbindlich festgelegt. Durch ein Mandat ergeht der Auftrag von der Europäischen Kommission an das Europäische Normungskomitee (CEN), die wesentlichen Anforderungen durch technische Spezifikationen in harmonisierten Normen zu formulieren. Lärmschutzeinrichtungen an Straßen gehören zur Bauprodukten-Richtlinie. Das Mandat M 111 nennt für die Lärmschutzeinrichtungen an Straßen die folgenden wesentlichen Anforderungen: Beständigkeit gegen horizontale Lasten, Feuerresistenz, die akustischen Eigenschaften der Schallabsorption und der Schalldämmung sowie grundsätzlich die Dauerhaftigkeit. Auf dieser Basis entstand im CEN der Entwurf harmonisierter Produkt- und Prüfnormen. Insgesamt wurden bzw. werden im CEN 4 Normen (teilweise mehrteilig) erarbeitet.