Detailergebnis zu DOK-Nr. 51748
Anforderungen an die Griffigkeit und deren Auswirkungen - aus der Sicht der Verwaltung
Autoren |
G. Woltereck |
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Sachgebiete |
1.0 Allgemeines 11.2 Asphaltstraßen 14.1 Griffigkeit, Rauheit |
Asphaltstraßentagung 2001 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe Asphaltstraßen am 29. und 30. Mai 2001 in Neu-Ulm. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2001 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Asphaltstraßen" (FGSV, Köln) H. 35) (FGSV A 35) S. 59-62, 8 B
Die Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung der Bundesfernstraßen in den Jahren 1992 bis 2000 haben gezeigt, dass das Niveau der Griffigkeit auf den Bundesfernstraßen eine beachtliche Qualität aufweist. Lediglich bei ca. 5 % der gemessenen Streckenabschnitte wird der Schwellenwert unterschritten. Verschiedene Untersuchungen weisen auf gewisse Zusammenhänge zwischen Unfällen bei Nässe und mangelnde Griffigkeit hin. Der Umkehrschluss ist aber nicht zulässig. Um der Straßenbauverwaltung dennoch eine ausreichende Sicherheit zu geben, dass die Straße mängelfrei ist, muss es Ziel sein, dass die Fahrbahn eine so gute Griffigkeit besitzt, dass während ihrer Lebensdauer der Schwellenwert nicht unterschritten wird. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn in den Bauverträgen für neue Fahrbahndecken entsprechend bauvertragliche Anforderungen formuliert werden. Auf dieser Grundlage hat die FGSV Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelwerke, hier der ZTV Asphalt-StB und der ZTV Beton-StB, vorgenommen. In Bayern werden schon seit mehreren Jahren Anforderungen an die Griffigkeit bei der Abnahme gestellt. Seit Mitte der 90er Jahre wurden die Anforderungen schrittweise verschärft. Dies führt dazu, dass die Bauindustrie dem Bau griffiger Fahrbahnen mehr Aufmerksamkeit widmet und dass, bis auf wenige Ausnahmen, die strengeren Anforderungen erfüllt werden. Um eine dauerhafte Griffigkeit zu gewährleisten, ist jedoch neben dem Abnahmewert auch der Gewährleistungswert von großer Bedeutung. Um dem Verkehrsteilnehmer auch bei Nässe sicher zu befahrende Straßen zu bieten, dem Straßenbaulastträger aufwendige Nachprüfungen und der Volkswirtschaft Kosten zu ersparen, ist es dringend erforderlich, die Anforderungen an die Griffigkeit in den Bauverträgen auf einem dementsprechend hohen Niveau zu fixieren, um ausreichend hohe Griffigkeitsreserven während der Lebensdauer der Fahrbahnbefestigung zu haben. Der Weg, der hierzu eingeschlagen wurde, erscheint aus der Sicht der Verwaltung richtig zu sein.