Detailergebnis zu DOK-Nr. 51841
Untersuchungen über den Einfluss reduzierter Dübeleinbindelängen auf die Wirksamkeit der Fugenkonstruktion bei Betonstraßen
Autoren |
S. Freudenstein |
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Sachgebiete |
11.3 Betonstraßen |
München: Prüfamt für Bau von Landverkehrswegen der Technischen Universität München, 2001, 101 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Mitteilungen des Prüfamtes für Bau von Landverkehrswegen der Technischen Universität München H. 75)
Im Rahmen von theoretischen Untersuchungen und begleitenden Laborversuchen wurde der Einfluss reduzierter Dübeleinbindelängen auf die Wirksamkeit der Fugenkonstruktion untersucht. Aufbauend auf eine Literaturrecherche, die sich auch auf die Thematik scherkraftbeanspruchter Fertigteile erstreckte, wurden Berechnungen mit FE-Modellen einer verdübelten Querscheinfuge durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass erst Dübeleinbindelängen kleiner ca. 100 mm ungünstige Veränderungen der Verformungen und Spannungen hervorrufen. Ferner wurde ein Laborversuch mit annähernd realen Plattenabmessungen von 6,5 m Länge (unterteilt durch eine Querscheinfuge) und 3,25 m Breite durchgeführt. Die unter Zwischenschaltung eines Geotextils auf einer HGT erstellte Betondecke mit mittiger Querscheinfuge wurde mit Dübeleinbindelängen von im Mittel 30 mm auf der einen und 68 mm auf der anderen Plattenseite hergestellt. Durch eine gekoppelte Prüfzylindersteuerung konnte ein "Überrollen" der Fuge simuliert werden. Insgesamt 8,3 Mio. Belastungen der Fugenkonstruktion führten zu keinen Schäden an der Querscheinfuge oder am Beton in der Nähe der Dübel. Einschränkend sei aber darauf hingewiesen, dass lediglich vertikale Belastungen ohne Einwirken von Wasser in der Fuge, ohne Frostbeanspruchungen und ohne horizontale Plattenbewegungen erzeugt worden sind. In den vertikalen Relativbewegungen der beiden Fugenränder und zwischen Dübel und Beton sind aber deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Einbindelängen sichtbar. Es wird vorgeschlagen, die zulässige Abweichung der Dübellage senkrecht zur Fuge auf ±75 mm zu erhöhen, entsprechend einer Mindesteinbindelänge von theoretisch 175 mm.