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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51876
Beurteilung der Luftverunreinigung eines Straßenbauvorhabens (Urteil des BVerwG vom 16.10.2001 - AZ: 4 VR 20.01)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Deutsches Verwaltungsblatt 117 (2002) Nr. 4, S. 275-276
Bei der Abschätzung der gesundheitlichen Risiken der mit einem Straßenbauvorhaben verbundenen Zunahme der Abgas- und Schadstoffbelastung kann die Planfeststellungsbehörde die in § 2 der 23. BlmSchV festgelegten Konzentrationswerte für Ruß und Benzol als Orientierungswerte heranziehen. Sie ist nicht verpflichtet, die Empfehlungswerte des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) zum Maßstab zu nehmen, weil es sich dabei um Vorsorgewerte und nicht um Grenzwerte handelt.