Detailergebnis zu DOK-Nr. 51883
Verkehrsberuhigung: Die Neuerungen im Straßenverkehrsrecht
Autoren |
P. Friedli |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Straße und Verkehr 87 (2001) Nr. 3, S. 108-109, 2 B
Die Wichtigkeit und die Notwendigkeit einer stetigen Verbesserung der Verkehrssicherheit wird wohl von niemandem ernsthaft bestritten, auch wenn die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr seit 30 Jahren rückläufig ist. Noch immer aber waren im Jahre 1999 innerorts 17 589 Verletzte und 210 Tote zu beklagen. Im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erarbeitet zurzeit ein Expertenteam des Bundesamts für Straßen (ASTRA) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) bis Ende 2001 die Grundlagen für eine Straßenverkehrssicherheitspolitik des Bundes. Das anzustrebende Fernziel ist dabei die "Vision Zéro", d.h der Straßenverkehr soll keine Unfälle mit schweren Personenschäden zur Folge haben dürfen. Die Neuerungen im Straßenverkehrsrecht betreffen die Anordnung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, die vom Bund am 22. Januar 2001 in die Vernehmlassung geschickt wurden, sind in diesem Sinne als Teil eines Gesamtkonzepts zu betrachten.