Detailergebnis zu DOK-Nr. 51884
Der öffentliche Personennahverkehr: Daseinsvorsorgeauftrag im "geordneten" Wettbewerb - Rechtsgutachten
Autoren |
M. Ronellenfitsch |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Tübingen: Universität Tübingen, 2000, 177 S., zahlr. Q
Die Gewährleistung eines leistungsfähigen ÖPNV ist eine originäre Staatsaufgabe. Über den Gemeinwohlauftrag des ÖPNV herrscht in den Mitgliedstaaten der EU und auf Gemeinschaftsebene im Grundsatz kein Streit. Keine Einigkeit besteht darüber, welche Ausgestaltung des ÖPNV dem Gemeinwohlauftrag am besten gerecht wird. Im deutschen Recht ist der Daseinsvorsorgeauftrag des ÖPNV klarstellend im Regionalisierungsgesetz und in den ÖPNV-Gesetzen verankert. Danach ist eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen; von wem und wie ist allerdings gesetzlich nicht vorgegeben. Auch auf Gemeinschaftsebene wird der ÖPNV als Leistung der Daseinsvorsorge betrachtet; offen bleibt auch hier, wie und von wem diese Leistung zu erbringen ist. Nach Ausführungen zur aktuellen Rechtslage (u.a. Zulässigkeit von Beihilfen, Unterscheidung von Eigen- und gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrsleistungen, Genehmigungs- und Zuschusswettbewerb) wird bei der künftigen Rechtslage insbesondere der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 26. Juli 2000 mit der Einführung eines "kontrollierten" Wettbewerbs diskutiert. Dieser ist nach Auffassung des Autors in seiner jetzigen Form aber entschieden abzulehnen. Er ignoriert, dass unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips bewährte Strukturen des deutschen ÖPNV wie die Trennung marktinitiierter und behördeninitiierter Verkehrsleistungen, die Möglichkeit der Eigenproduktion und der Querverbund öffentlicher Unternehmen erhalten werden müssen. Der Verordnungsvorschlag verletzt Souveränitätsvorbehalte der Mitgliedstaaten und steht teilweise im Widerspruch zu primärem Gemeinschaftsrecht.