Detailergebnis zu DOK-Nr. 51885
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen - R-FGÜ 2001
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2001, 11 S., 2 B, 2 T (FGSV 252). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/r-fgu-2001
Fußgängerüberwege (FGÜ) nach § 26 StVO sind nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 26 und zu den Verkehrszeichen 293 und 350 anzuordnen. Die neuen Richtlinien ergänzen und präzisieren diese Verwaltungsvorschriften. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ sind in drei Kapiteln unterteilt. Das erste Kapitel enthält eine kurze Beschreibung der Grundsätze für FGÜ. Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ erläutert. Die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen werden in diesem Kapitel zusammengefasst. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Ausstattung von FGÜ. Die Art der Beschilderung, der Markierung und der ortsfesten Beleuchtung wird ausführlich erklärt.