Detailergebnis zu DOK-Nr. 52087
Auftragsvergabe an Subunternehmen: Zur Ausschreibungspflicht öffentlicher Verkehrsunternehmen
Autoren |
M. Berger |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 19 (2001) Nr. 10, S. 50-53, 1 B, 23 Q
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und nach welchen Normen Verkehrsunternehmen mit öffentlichen Anteilseignern bei der Vergabe von Subunternehmeraufträgen das Vergaberecht anzuwenden haben. Verkehrsunternehmen, die im ÖPNV tätig sind und öffentliche Anteilseigner haben, können Sektorenauftraggeber sein und damit nach eigener Wahl die Art des Vergabeverfahrens bestimmen, welches in der Regel das Verhandlungsverfahren ist. Sie können aber auch aufgrund ihrer öffentlichen Beherrschung und ihrer gemeinwohlorientierten Tätigkeit öffentlicher Auftraggeber sein und müssen damit dem Grundsatz der Ausschreibung im offenen Verfahren folgen. Umstritten ist, nach welchen Regeln Unternehmen Aufträge auszuschreiben haben, die Auftraggeber nach beiden Tatbeständen sind. Dabei ist zu klären, ob das Verkehrsunternehmen eine im "Allgemeinwohl liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art erfüllt". Wenn dies aus den Gründungsunterlagen oder der Satzung nicht eindeutig hervorgeht, ist zu prüfen, ob die Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich (ohne öffentliche Zuschüsse) oder gemeinwirtschaftlich erbracht werden. Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen dürfen erst nach einer öffentlichen Ausschreibung genehmigt werden.