Detailergebnis zu DOK-Nr. 52172
Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr
Autoren |
H. Müller D. Alrutz D. Gündel |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2002, 99 S., zahlr. B, T (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Mensch und Sicherheit H. 135). - ISBN 3-89701-788-1
Inline-Skates sind verkehrsrechtlich als den Fußgängerflächen zugeordnetes "besonderes Fortbewegungsmittel" eingestuft. Mittels Unfallanalysen, Zählungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen wurde die Auswirkung der Skates-Nutzung auf die Verkehrssicherheit bewertet und daraus Folgerungen abgeleitet, ob die Einführung neuer Regelungen sinnvoll ist. Insgesamt zeigte sich, dass Skates im öffentlichen Straßenraum sowie Unfälle mit Beteiligung von Skatern relativ selten sind. Aus den Ergebnissen wird abgeleitet, dass die verkehrsrechtliche Einstufung der Skates als "besonderes Fortbewegungsmittel" beibehalten werden sollte, eine Zulassung von Skatern auf Radverkehrsanlagen aber in Einzelfällen zu empfehlen ist.