Detailergebnis zu DOK-Nr. 52262
Wesertunnel: Besonderheiten bei Planung, Maschinentechnik und Ausführung eines 1 650 m langen zweiröhrigen Straßentunnels im Schildvortrieb
Autoren |
M. Herrenknecht C.H. Lüesse |
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Sachgebiete |
15.8 Straßentunnel |
Vorträge auf dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Tag vom 9.-11. Mai 2001 in München. Berlin: Ernst und Sohn, 2001, S. 348-363, 16 B, 9 Q
Der Neubau des Wesertunnels ist eines der 12 privat vorfinanzierten Bundesfernstraßenbauprojekte. Dabei werden die Bau- und Finanzierungsleistungen für die Maßnahme nach bestimmten Regeln gemeinsam angeboten und beauftragt. Die Rückzahlung der Bau- und Finanzierungskosten erfolgt nach Fertigstellung des Projektes in 15 Jahresraten aus dem Straßenbauhaushalt des Bundes. Die Weserquerung besteht aus dem 1 640 m langen zweiröhrigen Tunnelbauwerk und den beiden Trogstrecken mit einer Länge von jeweils ca. 400 m. Der Querschnitt der beiden Röhren beinhaltet je eine zweistreifige Fahrbahn und beidseitige 1,0 m breite Notgehwege. Die beiden Röhren sind im Abstand von 325 m durch 4 Querschläge miteinander verbunden. Die Trogbauwerke der Rampen werden grundwasserschonend zwischen bis zu 27 m langen Schlitzwänden als mit RI-Pfählen verankerte Stahlbetonbauwerke hergestellt. Der Tunnel wurde im maschinellen Vortriebsverfahren mit einer Tunnelbohrmaschine mit einem Mixschild mit einem Außendurchmesser von 11,30 m hergestellt. Das Schneidrad ist ein offenes, sechsarmiges Felgenschneidrad mit einem Werkzeugbesatz mit insgesamt 40 Doppeldiskenmeißel, 72 Schälmesser und 20 Räumer. Die Konstruktion des Tunnels besteht aus 1,50 breiten Stahlbetontübbings, wobei jeder Tübbingring aus 4 Steinen mit Längen zwischen 5,3 und 5,7 m und einem Schlussstein besteht. Besondere Anforderungen wurden an die Separieranlage gestellt, da das geförderte Material von 350 000 m³ nahezu vollständig wieder eingebaut wurde.