Detailergebnis zu DOK-Nr. 52699
Mehrzweckstreifen - Radverkehrsführung auf schmalen Fahrbahnen
Autoren |
K. Robatsch G. Stratil-Sauer |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege |
Internationales Verkehrswesen 54 (2002) Nr. 6, S. 277-282, 7 B, 6 T, 15 Q
Die Radverkehrsanlage Mehrzweckstreifen ist geeignet, das Radverkehrsnetz im innerstädtischen Bereich zu erweitern. Es müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Diese ist neben dem Kfz-Kriterium (Leistungsfähigkeit, Geschwindigkeitsniveau) und den Knotenpunkt- und Nutzungskriterien (angrenzende Stellplatzordnung) vor allem eine ausreichende Breite des Mehrzweckstreifens. So darf die Mehrzweckstreifenmindestbreite von 1,25 m nicht unterschritten werden. Wenn diese Bedingungen beachtet werden, bringt der Mehrzweckstreifen nachweisbare Sicherheitsgewinne für Radfahrer. Es kommt zu einer Entflechtung zwischen dem Rad- und Kfz-Verkehr, wobei sich der Überholabstand vergrößert. Die Kfz-Fahrer orientieren sich an der Warnlinie, sie nehmen eher knappe Seitenabstände zur Fahrbahnmitte in Kauf als auf den Mehrzweckstreifen auszuweichen. Der Mehrzweckstreifen wird im Regelfall von nahezu allen Radfahrern wahrgenommen, benutzt, akzeptiert und im Normalfall nicht verlassen. Mehrzweckstreifen sollten dort eingesetzt werden, wo die gegebenen Platzverhältnisse die Anlage von Radfahrstreifen oder Radwegen nicht ermöglichen. Auf schmalen Straßen bringt die Einrichtung von Mehrzweckstreifen für das Gesamtverkehrssystem Vorteile, da es im Normalfall zu keinem Stellplatzverlust kommt und gleichzeitig die Flächen des Fußgängerverkehrs nicht beeinträchtigt werden.