Detailergebnis zu DOK-Nr. 52710
Privater Stellplatzbau: Einflüsse, Entwicklung, Nutzung
Autoren |
H. Thiel L. Kaden |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Internationales Verkehrswesen 54 (2002) Nr. 7/8, S. 370-371, 2 B, 3 Q
Seit der Einführung der Reichsgaragenordnung 1939 müssen bei Neu- und Umbau von Gebäuden Stellplätze in ausreichender Zahl privat hergestellt werden. Angesichts der enormen Ablösebeträge für nicht geleisteten Stellplatzbau liegt die Vermutung nahe, dass ein großer Teil des privaten Stellplatzbaus in Deutschland direkt durch die Verpflichtung zum Stellplatzbau hervorgerufen wird. Fünf Jahre nach ihrer Abschaffung in der Berliner Bauordnung wurden insgesamt 76 Objekte im Hinblick auf die erwarteten Effekte näher untersucht. Unterschieden sind die Objekte nach Art der Nutzung (Wohnen, Büro und Mischnutzung) und nach Beginn der Bauzeit (vor oder nach Abschaffung der Stellplatzbaupflicht 1997). Mittels der Anzahl der Wohneinheiten und der Größe der Büro- und Gewerbeflächen wurde die geforderte Anzahl der StellpIätze laut ehemaliger Berliner Bauordnung errechnet und Unterschiede zu den tatsächlich gebauten Stellplätzen dargestellt. So konnte ein Vorher-/Nachher-Vergleich durchgeführt werden. Als Untersuchungsergebnis kann eindeutig festgestellt werden, dass die Abschaffung der Stellplatzbaupflicht nicht zu weniger Stellplatzbau führt, sondern lediglich die Einnahmen aus Ablösebeträgen mindert. Um das Potenzial solcher Satzungen zu erhöhen, ist die Koppelung mit anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel Verbindung mit Investitionen im ÖPNV (Jobticket), sinnvoll. Außerdem sollten für verschiedene Bereiche des Stadtgebiets unterschiedliche Richtwerte gelten, etwa je nach Bebauungsdichte und ÖPNV-Erschließung.