Detailergebnis zu DOK-Nr. 52815
Die Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie im Bauplanungsrecht
Autoren |
C. Fiedler J. Pietzcker |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-Report 16 (2002) Nr. 3, S. 83-93
Die Richtlinie 2001/42/EG erfasst Pläne und Programme, die oberhalb von Projektgenehmigungen einen Rahmen für diese setzen. Die Plan-UP hat für Bebauungspläne besondere Folgen. Die vorliegende Untersuchung klärt insbesondere, welchen Anwendungsbereich die Richtlinie hat und wie die Beteiligungsvorschriften, der Umweltbericht und das Monitoring in das System des Bauplanungsrechts europarechtskonform und praktikabel eingefügt werden können. In einem ersten Schritt ist die Richtlinie europarechtsimmanent, aber doch schon mit Blick auf die erkennbaren Umsetzungsaspekte hin auszulegen. Ein kürzerer zweiter Teil befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, ob die Umsetzung die durch das Artikelgesetz vom 27.7.2001 geschaffene Gesetzeslage zu Grunde legen und möglichst wenig verändern soll, oder ob, was den hier relevanten bauplanungsrechtlichen Bereich angeht, eine eigenständige und Projekt-UVP und Plan-UP ggf. zusammenfassende neue Regelung geschaffen werden soll. Der dritte Teil widmet sich den wichtigsten Einzelpunkten der Umsetzung.