Detailergebnis zu DOK-Nr. 52934
Städtische Wohnqualität durch Lärmminderungspläne: Dem Lärm vorbeugen
Autoren |
M. Rothe C. Korndörfer |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Städtetag 55 (2002) Nr. 10, S. 9-13, 4 B, 9 Q
In der Lärmminderungsplanung nach Paragraf 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes steht den Umweltämtern ein sinnvolles Planungsverfahren zur Verfügung. Die Erfassung der Belastungen durch die einwirkenden Geräuschquellen und das Feststellen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt geschieht nach bewährten Algorithmen. Dagegen müssen die Anstrengungen zur Aufstellung der Minderungspläne erheblich verstärkt werden. Bedeutsam für den gesamten Prozess der Planung bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen ist die frühzeitige Einbeziehung nichtkommunaler Handlungsträger und Betroffener. Die Bürger sollen informiert und befragt werden. Die Umsetzung des Maßnahmen-Katasters kann nur im Zusammenspiel mit der Stadtplanung gelingen und setzt nicht selten den Einsatz von Fördermitteln voraus. Ungelöst sind einige Probleme der Umsetzung, die aus dem Recht einiger Fachbehörden resultieren, wie die Ausbaustandards für Straßen und die straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzrichtlinien. Die angestrebte europaweite Harmonisierung der Bestrebung zur Lärmminderung ist eine gute Gelegenheit zur weiteren Entwicklung des Verfahrens zur Lärmminderungsplanung.