Detailergebnis zu DOK-Nr. 52933
Strategische Lärmkartierung ist machbar für Deutschland: Die EU-Umgebungslärmrichtlinie
Autoren |
C. Popp |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Städtetag 55 (2002) Nr. 10, S. 26-29, 5 T
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms ist am 18. Juli 2002 in Kraft getreten. Sie regelt die Herstellung von großräumigen, strategischen Lärmkarten für die Quellen Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe. Für die Lärmkartierung sind die Geräuschindikatoren L(DEN) und L(NIGHT) verbindlich vorgeschrieben. L(DEN) entspricht einem 24h-Beurteilungspegel, in den der Zeitraum "Tag" (D) mit 12h, der "Abend" (E) mit vier Stunden und einem Lästigkeits-Zuschlag von 5 dB(A) und die Nacht (N) mit acht Stunden und einem Zuschlag von 10 dB(A) eingeht. Die beiden Indizes können mit den vorhandenen nationalen Methoden ermittelt werden, solange noch kein europaweit harmonisiertes Verfahren eingeführt ist. Der Zweck der strategischen Lärmkarten ist die Aufbereitung von Lärmdaten zur Übermittelung an die Kommission, die Konzeption von Aktionsplänen zur Verringerung der Lärmbelastung der Bevölkerung und die Information der Öffentlichkeit über Lärmprobleme. Die durch die Umgebungslärm-Richtlinie beschriebene strategische Lärmkartierung bietet bezüglich Technik und Know-how für Deutschland keine unüberwindbaren Hindernisse.