Detailergebnis zu DOK-Nr. 52932
Förderprogramme effizienter einsetzen: Lärmminderungspläne bleiben oft Theorie
Autoren |
E. Heinrichs |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Städtetag 55 (2002) Nr. 10, S. 14-19, 2 B, 4 T, 5 Q
1990 wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz um den Paragrafen 47a "Lärmminderungspläne" ergänzt. Seitdem besteht für Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Aufstellung von Lärmminderungs-Plänen. Deren Durchführung wird zu einem beträchtlichen Teil von Bund und Ländern gefördert. Im Rahmen einer Evaluation der kommunalen Lärmminderungs-Planung wurde der Zusammenhang zwischen Fördermittel-Gewährung und Planungs-Wirksamkeit untersucht. Aus den von 397 Gemeinden mit und ohne durchgeführte Planung auf eine schriftliche Anfrage eingegangenen Antworten ist zu entnehmen, dass Lärmminderungs-Pläne nur dann aufgestellt werden, wenn die Planung gefördert wird, oder wenn die Finanzkraft der Gemeinde überdurchschnittlich ist. Das allein gewährleistet allerdings noch nicht den Erfolg der Planung. Der überwiegende Teil der Gemeinden, die Fördermittel erhalten, bricht das Verfahren vor der Umsetzung der Maßnahmen ab. In den Fällen, in denen nur die Bestands-Aufnahme gefördert wird, erfolgt häufig keine konzeptionelle Maßnahmen-Planung. Insgesamt scheint die Förderung sehr ineffektiv zu sein.