Detailergebnis zu DOK-Nr. 53005
Lkw-Maut - Verfahren der Gebührenerhebung
Autoren |
M. Rohloff K. Sauer |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren |
Straßenverkehrstechnik 47 (2003) Nr. 2, S. 61-65, 5 B
Die streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw in Deutschland soll das bestehende System der zeitbezogenen Benutzungsgebühren für Lkw (Eurovignette) ablösen. Das neue System soll eigenverantwortlich von einer in einem Vergabeverfahren bestimmten privaten Betreibergesellschaft aufgebaut, finanziert und betrieben werden. Die erhobenen Gebühren werden vollständig an den Staat abgegeben. Dafür erhält die Betreibergesellschaft für die erbrachten Leistungen vom Staat eine Vergütung. Bei der streckenbezogenen Lkw-Maut soll ein "Duales System" realisiert werden, bei dem neben einer automatischen Gebührenerhebung und -begleichung auch ein manuelles Einbuchungssystem zur Verfügung stehen wird. Das automatische System zur Gebührenerhebung muss hohe technische Anforderungen erfüllen. Der Erhebungsvorgang darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter keinen Umständen verschlechtern. Zur Gebührenerhebung wird ein Fahrzeuggerät installiert, das über ein integriertes Satellitenpositionierungssystem (GPS) laufend die aktuelle Position des Fahrzeugs berechnet und so automatisch die Benutzung einer gebührenpflichtigen Straße erkennt und bemautet. Sowohl bei der automatischen Gebührenerhebung als auch beim Einbuchungssystem wird die Mautgebühr kilometergenau berechnet. Sie ist grundsätzlich für alle Strecken des Bundesautobahnnetzes zu entrichten und orientiert sich in der Höhe an den Wegekosten gemäß EU-Richtlinie 1999/62/EG. Gebührenpflichtig sind wie bei der existierenden zeitbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr alle Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs mit einem zulässigem Gesamtgewicht größer gleich 12 t. Eine Gebührendifferenzierung ist zum einen durch zwei Achsklassen (bis zu 3 Achsen bzw. 4 und mehr Achsen) und zum anderen durch verschiedene Emissionsklassen vorgesehen.