Detailergebnis zu DOK-Nr. 53004
Betreibermodelle für die Bundesfernstraßen in Deutschland
Autoren |
A. Keppel |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines |
Straße und Autobahn 54 (2003) Nr. 2, S.61-67, 4 B
Durch die zu Anfang der 90er Jahre absehbare erhebliche Verkehrssteigerung und dem damit notwendigen weiteren Ausbau des Bundesfernstraßennetzes musste bei vorgegebener Haushaltskonsolidierung nach neuen Finanzierungsformen gesucht werden. Eine Möglichkeit stellt die Projektfinanzierung im Rahmen von Betreibermodellen dar, bei der wesentliche Aufgaben an Private übertragen werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) wendet das Betreibermodell in zwei unterschiedlichen Formen an. Seit September 1994 sind mit dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FstrPrivFinG) die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung eines Betreibermodells im Bundesfernstraßenbau gegeben (F-Modell). Danach können der Bau, die Erhaltung, der Betrieb und die Finanzierung an Private übertragen werden. Zur Refinanzierung erhalten diese das Recht zur Erhebung von Mautgebühren. Auf Grund der europäischen Rahmenbedingungen ist dieses Betreibermodell derzeit noch beschränkt auf neu zu errichtende Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen und auf mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr. Mit der für 2003 vorgesehenen Einführung der streckenbezogenen Gebühr für schwere Lkw auf Autobahnen wird ein Betreibermodell für den mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Modell) möglich. Dieses Betreibermodell benötigt keine eigengesetzliche Regelung und ist nur von der Aufhebung der zeitbezogenen und der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Gebühr ab 2003 auf Autobahnen abhängig.