Detailergebnis zu DOK-Nr. 53427
Vergabe von Aufträgen im SPNV: Zur Geltung des Vergaberechts und zu den Zielen der geänderten Vergabeverordnung
Autoren |
F. Marx |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 21 (2003) Nr. 3, S. 28-36, 3 B, 1 T, 6 Q
Bei der Vergabe von Aufträgen über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs können die Verkehrsträger nicht nach Gutdünken verfahren. Nach der neuesten Rechtsprechung ist anzunehmen, dass in jedem Fall das Vergaberecht des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzuwenden ist, wenn ein Vergabeverfahren in Gang gesetzt wird. Vieles spricht dafür, dass die Verkehrsträger sich auch schon bei der Entscheidung, ob sie ein förmliches Vergabeverfahren einleiten wollen, an vergaberechtlichen Maßstäben ausrichten müssen. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass die Vergabeverordnung seit Ende vergangenen Jahres die freihändige Vergabe für kurzfristige und bestimmte langfristige Verträge erlaubt und so einen stufenweisen Übergang in den Wettbewerb auf der Schiene festschreibt.