Zurück
Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 53428
Vergabeordnung rechtswidrig? - Gründe für die Annahme eines Verstoßes gegen nationales und europäisches Recht
Autoren |
C. Zeiss |
---|---|
Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 21 (2003) Nr. 3, S. 25-27, 28 Q
Im Dezember 2002 trat § 4 Abs. 3 Vergabeverordnung - VgV in Kraft. Danach können im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) langlaufende Verkehrsverträge für eine Übergangsfrist ohne Ausschreibung geschlossen werden. Ein wesentlicher Grund hierfür war, Rechtssicherheit zu schaffen. Ende 2002 wurden in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die ersten Verkehrsverträge auf dieser Grundlage vereinbart. Der Autor untersucht, ob § 4 Abs. 3 VgV gegen EU-Recht und nationales Recht verstößt. Insbesondere aufgrund eines Konfliktes mit den EG-Vergaberichtlinien prognostiziert er, dass die neue Regelung nicht anwendbar sein und daher keine Rechtssicherheit schaffen wird.