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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53519
Aufwendungsersatz des Straßenbaulastträgers vom Nutzungsberechtigten für Freilegen von TK-Kabeln (Urteil des OVG RP vom 10.12.2002 - AZ 6 A 11416/02)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Deutsches Verwaltungsblatt 118 (2003) Nr. 6, S. 411-414
Veranlasst der Nutzungsberechtigte einer in einer öffentlichen Straße liegenden TK-Linie nicht rechtzeitig die im Interesse des Straßenbaus notwendigen Maßnahmen nach § 53 Abs. 3 TKG, ist der Straßenunterhaltungspflichtige berechtigt, die Maßnahmen durchführen zu lassen. Er hat dann gegen den Nutzungsberechtigten einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Zu den Aufwendungen gehören auch Arbeiten, die unter Beachtung der sogenannten Kabelschutzanweisung auszuführen sind (z. B. Freilegung der Leitung in Handarbeit).