Detailergebnis zu DOK-Nr. 54699
ZTV-ING: Das "neue" Regelwerk für den Ingenieurbau und die Regelungen für Beton
Autoren |
F. Großmann |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Beton 54 (2004) Nr. 5, S. 234-539, 5 B, 3 T, 15 Q
Die ZTV-ING wurden mit einer Stichtagsregelung zum 1. Mal 2003 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt. Sie gelten sowohl im Bereich der Straßenbauverwaltungen als auch für den Bereich der Eisenbahnen und den der Wasserstraßenverwaltungen. Für gewisse, in Bearbeitung befindliche Bauwerksentwürfe bestand bis zum 31. Oktober 2003 noch die Möglichkeit, die bisherigen ZTVen anzuwenden. Ab dem 1. November 2003 besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Für neue Bauvorhaben gelten seitdem nur noch die ZTV-ING. Zusammen mit den DIN-Fachberichten 100: "Beton", 101: "Einwirkungen auf Brücken", 102: "Betonbrücken", 103: "Stahlbrücken" und 104: "Verbundbrücken" bilden die ZTV-ING die neue, auf europäischen Regelungen beruhende Normengeneration für die Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Brücken und Ingenieurbauwerken. Dies betrifft auch die Regelungen für die Zusammensetzung, Herstellung und Lieferung von Beton sowie die Bauausführung von Beton. Im Beitrag wird ein Überblick über die ZTV-ING gegeben, und es werden die wesentlichen, den Beton betreffenden Regelungen vorgestellt und erläutert.