Detailergebnis zu DOK-Nr. 55291
Unwirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgerschaft auf erstes Anfordern bei öffentlichen Auftraggebern (Urteil des BGH vom 25.3.2004 - VII ZR 453/02)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 23 (2004) Nr. 8, S. 1017-1018
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen hat, ist unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet. Diese ergänzende Vertragauslegung kommt aber nur für Verträge in Betracht, die bis zum 31.12.2001 geschlossen worden sind, weil von diesem Zeitpunkt an davon auszugehen ist, dass der Auftraggeber die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4.7.2002 (NJW 2002, 559) kannte, wonach die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern unwirksam ist.