Detailergebnis zu DOK-Nr. 55374
Anwendung der ZTV BEA-StB in den Kommunen
Autoren |
J. Germann |
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Sachgebiete |
12.1 Asphaltstraßen |
Bauliche Erhaltung von Asphaltbefestigungen: FGSV-Kolloquium am 11. März 2004 in Darmstadt. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2004 (FGSV 002/80) S. 33-36, 2 B, 4 Q
1998 hat die FGSV erstmals "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" erarbeitet. 2003 erschien eine überarbeitete Ausgabe (ZTV BEA-StB 98/03). Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen werden die ZTV BEA-StB von den Behörden der Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für Bundes- und Landesstraßen eingesetzt. Inwieweit die Städte und anderen Gemeinden sie ebenfalls anwenden, ist nicht sicher. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass immer noch "einige wenige" der fast vierzehntausend Gemeinden in Deutschland dieses technische und bauvertragliche Regelwerk ihrer Arbeit noch nicht zu Grunde legen. Daher soll dieser Beitrag im Rahmen des Kolloquiums darauf aufmerksam machen, dass auch die Bauliche Erhaltung von Asphaltstraßen in Kommunen - d. h. innerorts - inhaltlich von den Technischen Vorschriften und Richtlinien der ZTV BEA-StB erfasst ist. Verkehrsbeanspruchung und Alter unserer Straßen nehmen zu. Die daher immer dringendere Notwendigkeit zur systematischen Straßenerhaltung auch innerorts ist bislang wohl nur Fachleuten bewusst gewesen. Sie wird inzwischen offenbar aber auch von der breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen. Umso wichtiger ist es, die Arbeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen auf eine solide fachliche Basis zu stellen, da für die Finanzierung der Straßenerhaltung gerade in den Kommunen in der Zukunft tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden müssen. Die ZTV BEA-StB behandeln in Richtlinienform die in Frage kommenden Bauverfahren ausführlich, geben den Ausschreibenden wichtige Hinweise und legen für die einzelnen Verfahren die notwendigen Vertragsbedingungen fest, um auf wirtschaftliche Weise möglichst mängelfreie und dauerhafte Bauleistungen zur Erhaltung der Straßen aus Asphalt auch in den Kommunen zu bekommen. Den "Begriffsbestimmungen" der ZTV BEA-StB folgend, umfasst die "Bauliche Erhaltung" Maßnahmen der "Instandhaltung", "Instandsetzung" und "Erneuerung". Es geht dabei um die Bewahrung oder Wiederherstellung der Ebenheit, der Rauheit (Griffigkeit) und um das Beheben von Substanzmängeln der Asphaltstraßen, die einen großen Anteil am Vermögen der Gemeinden darstellen.