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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55964

Einwendungsausschluss im Planfeststellungsverfahren (Urteil des BVerwG vom 22.09.2004 - AZ 9 A 59/03)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 2, S. 218-220

Versäumt es ein von einer Straßenbaumaßnahme Betroffener im Anhörungsverfahren für eine straßenrechtliche Planfeststellung auf nachteilige Auswirkungen auf seinen Betrieb hinzuweisen, so ist er mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, wenn die planbedingten Nachteile aus den ausgelegten Unterlagen für ihn erkennbar waren. Hieraus sich ergebende wirtschaftliche Nachteile für seinen Betrieb, muss er dann entschädigungslos hinnehmen.