Zurück
Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 55964
Einwendungsausschluss im Planfeststellungsverfahren (Urteil des BVerwG vom 22.09.2004 - AZ 9 A 59/03)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 2, S. 218-220
Versäumt es ein von einer Straßenbaumaßnahme Betroffener im Anhörungsverfahren für eine straßenrechtliche Planfeststellung auf nachteilige Auswirkungen auf seinen Betrieb hinzuweisen, so ist er mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, wenn die planbedingten Nachteile aus den ausgelegten Unterlagen für ihn erkennbar waren. Hieraus sich ergebende wirtschaftliche Nachteile für seinen Betrieb, muss er dann entschädigungslos hinnehmen.